34 Jahre lang Glück gehabt

34 Jahre lang Glück gehabt. “Franzose 34 Jahre lang ohne Führerschein unterwegs”, meldet Agence France Presse aus Bordeaux heute. Wobei er wohl auch ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, denn nach eigenen Angaben hatte er nie eine Prüfung abgelegt, schließlich fahre er nur “gelegentlich” Auto.

In Deutschland wäre das ganze nach § 21 StVG eine Straftat, sanktioniert mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wobei sich übrigens auch derjenige strafbar macht, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis nur zulässt. Anders beim Fahren ohne Führerschein, also ohne das Führerscheindokument im Original mitzuführen: hier wird normalerweise nur ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € fällig.

RA Florian Sakolowski