Fahrstreifennutzung geändert

Fahrstreifennutzung geändert

Die neue StVO hat auch vor der Fahrstreifennutzung keinen Halt gemacht. Danach darf, wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei oder fünf Fahrsteifen vorgesehen sind, der mittlere Fahrstreifen künftig nicht zum Überholen genutzt werden. Auf dem mittleren Fahrstreifen darf sicht nur einordnen, wer nach links abbiegen möchte. Auch auf Straßen mit 2 (oder 3) Fahrstreifen in jede Richtung gilt ein Überholverbot auf den beiden (oder 3) in Fahrrichtung linken Streifen. Diese sind ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten. Überholt man trotzdem auf dem linken Streifen, hat man mit einer Geldbuße von 30 Euro zu rechnen.

Bei drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung dürfen LKW über 3,5t und Kraftfahrzeuge mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrstreifen nur zum Einordnen für das Linksabbiegen verwenden.

S. Patrick Rümmler

Rechtsanwalt