Kinderunfälle in Pankow

Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht

 

Im Juni 2015 wurden zwei Kinder der Jeanne-Barez-Schule, nämlich des gelben und des roten Schulteils, auf ihren Schulwegen von Autos angefahren. Beide Unfallverursacher begingen Fahrerflucht, konnten aber im Nachhinein durch die Polizei festgestellt werden.

Beide Kinder wurden verletzt und beide Fahrräder zerstört. Die körperlichen Verletzungen waren zwar nicht so schwerwiegend, dass bleibende Schäden zu befürchten sind. Dennoch sind es Verletzungen und die einzige Rechtfertigung dafür, in gewisser Weise ihre Schwere zu relativeren, ist der glückliche Umstand, dass nichts Schlimmeres für Leib und Leben passiert ist. Daneben wirkt der Schrecken über das Geschehene nach, zumal ein Kind vor der Fahrerflucht auch noch beschimpft und beleidigt wurde.

Zum Sachschaden durch die kaputten Fahrräder kamen Schäden an den Schulranzen und der Kleidung hinzu. Es sagt sich leicht, dass Sachschäden ja ersetzbar sind, aber nicht allen ist es vergönnt, kurzfristig Ersatz leisten zu können. Wenn durch Fahrerflucht Ungewissheit über den Schadenersatz hinzukommt, belastet dies die betroffenen Familien zusätzlich.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist darauf hin, dass das Erlernen von Alltagstechniken im Verkehr so wichtig ist wie die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Die Polizei bittet zudem, bei Schulwegunfällen immer die Polizei zu rufen. Unfallopfern könnte dies schon wegen des Schreckens schwer fallen, vor allem wenn sie Kinder sind. Insbesondere Zeugen sollten sich jedoch davor nicht scheuen, auch wenn die Schäden vermeintlich gering sind. Selbst der kleinste blaue Fleck, den ein Kind bei einem Verkehrsunfall erleidet, weist auf eine Körperverletzung hin. Bleiben Sie da und helfen! Es gibt kein ‚Ach, ist doch nicht so schlimm…‘!

Die beiden Verkehrsunfälle zeigen überdies, dass der Schulweg bei der eigenen Haustür anfängt und dort auch wieder endet. Denn die Unfälle passierten nicht in Schulnähe, sondern an anderen Orten in Französisch Buchholz.

 

Tatort Nr. 1 – Die Ein- und Ausfahrt des Lebensmitteldiscounters NETTO (der mit dem Maskottchen Scottie) beim Navarraplatz (Rosenthaler Weg/ Mühlenstraße)

Vom Rosenthaler Weg kommend fahren die meisten Autofahrer auf der Geradeausspur in die Triftstraße ein. Die hauptsächliche Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer hier besteht darin, dass viele Autofahrer – vor allem morgens – rote Ampeln missachten.

Die Abbiegespur nach rechts führt in die Mühlenstraße (Einbahnstraße), also in Richtung Kirche. Hier besteht die Gefährdung, dass viele Autofahrer bei roter Ampel den Weg über den Parkplatz des NETTO abkürzen und dabei beim Abbiegen in die Parkplatzzufahrt Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen können. Die nächsten Gefährdungen bestehen auf dem Parkplatz und dann bei der Ausfahrt zur Mühlenstraße.

Nun gibt es bei der Parkplatzausfahrt beim Navarraplatz noch eine besondere Gefährdungssituation. Viele Autofahrer wollen nach ihren Einkäufen auf der Kreuzung nicht in die Mühlenstraße einbiegen, also die Rechtsabbiegespur nutzen, sondern in die Triftstraße einfahren. Für die Mühlenstraße besteht ja auch eine eigene Ausfahrt. Aber: Das Überqueren der durchgezogenen Linie bzw. Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) auf der Kreuzung ist nicht erlaubt. Autofahrer dürfen schlichtweg nicht vom NETTO-Parkplatz in die Geradeausspur Richtung Triftstraße wechseln. Wer den NETTO mit dem Auto verlassen will, darf dazu allein die Mühlenstraße befahren – von beiden Ausfahrten!

Hinzu kommt, dass die verbotswidrig ausfahren Autofahrer wegen des regen Verkehrs Lücken nutzen wollen und deshalb mitunter recht schnell darauf zufahren und dabei auf den von links kommenden Autoverkehr achten müssen. Mögliche von rechts kommende Fußgänger und Fahrradfahrer werden so schnell übersehen.

Die Planer der Kreuzung dürften sich tatsächlich etwas dabei gedacht haben, als sie die Linie in dieser Länge, über die Breite der Ausfahrt hinaus, vorgesehen haben, nämlich Gefährdungen zu vermeiden.

Nun haben auch Fahrradfahrer Verkehrsregeln zu beachten. Für Radfahrer – auch Kinder – gilt das Rechtsfahrgebot. Dennoch ist gerade beim Navarraplatz mit von rechts kommenden bzw. auf der falschen Straßenseite fahrenden Kindern zu rechnen, weil sie hier oder an anderer Stelle Angst haben, die Straße zu queren. Zudem müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr und bis zum vollendeten zehnten dürfen Kinder auch den Gehweg benützen.

 

Tatort Nr. 2 – Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

 

Ein- und Ausfahrten von Grundstücken sind besondere Gefährdungsbereiche. Kinder auf dem Fahrrad überragen möglicherweise nicht parkende Autos und werden deshalb schnell übersehen. Sicher fährt, wer sich langsam und vorsichtig in die Straße hineintastet. Wer in der Nähe von Schulen wohnt, sollte zudem ein Gespür dafür entwickeln, wann üblicherweise am ehesten mit Kindern zu rechnen ist, also zum Unterrichtsbeginn morgens und -ende am frühen Nachmittag. Umgekehrt sollten Kinder mit den wichtigsten Verkehrsregeln vertraut gemacht werden, um eine Überforderung zu vermeiden. Dazu gehört das Erlernen einer besonderen Aufmerksamkeit bei Ein- und Ausfahrten mit typischerweise viel Autoverkehr (z.B. bei Geschäften).

 

Die Jeanne-Barez-Schule dankt Herrn Rechtsanwalt S. Patrick Rümmler (Fachanwalt für Verkehrsrecht) für hilfreiche Hinweise.