Neues Widerrufsrecht ab 13.06.2014

Informationsschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass zum 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie, mit welchem die EU-Richtlinie 2011/83/EU über Rechte der Verbraucher in das deutsche Recht umgesetzt wurde, in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist existiert nicht!

Dieses Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auch auf den Kfz-Handel und –service, da dadurch insbesondere die bisher für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte geltenden Widerrufsrechte und Widerrufsbelehrungen sowie die gegenüber Verbrauchern geltenden Informationspflichten modifiziert und erweitert werden.

In dem Gesetz wurden zunächst die Definitionen von „Verbraucher“ und „Textform“ geändert. Dies hat Auswirkungen darauf, welche Geschäfte als Verbrauchergeschäfte einzuordnen sind, mit den entsprechenden Folgen hinsichtlich Widerrufsrechte und Mängelgewährleistungsvorschriften, und wann eine Erklärung den Anforderungen der „Textform genügt“.

Weitere wichtige Änderung ist die Aufhebung der Regelungen zu den „Haustürgeschäften“ . Die bisher geltenden Widerrufsrechte- und Belehrungen wurden enorm ausgeweitet. Nunmehr wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ eingeräumt. Hierunter fallen verschiedene Geschäftsanbahnungssituationen, welche das Widerrufsrecht begründen und zu entsprechenden Widerrufsbelehrungen führen. Weiterhin wurden die Anforderungen an die Widerrufserklärung verändert.

Im Ergebnis führen die neuen Regelungen zu erheblichen Veränderungen für den rechtssicheren Abschluss von Kauf- und Werkverträgen, dort insbesondere Reparaturverträge. Darüber hinaus besteht die Gefahr abgemahnt zu werden, sofern nicht die erforderlichen neuen Widerrufsbelehrungen verwendet werden.

Um Sie auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten, bieten wir Ihnen an, entgeltlich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihre Vertragsformulare und Ihre Widerrufsbelehrungen anzupassen und Sie über die Umstände, welche bei der Geschäftsanbahnung nun zu beachten sind zu informieren.

Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzten. Wir würden Ihnen sodann ein konkretes Angebot über die oben genannten Leistungen unterbreiten.

S. Patrick Rümmler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht