WIDERRUF IHRES DARLEHENSVERTRAGS

Fordert die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen?

Möchten Sie zinsgünstig umschulden, vorzeitig tilgen oder raus aus dem Forward-Darlehen?

Der Widerrufsjoker gilt auch heute noch für alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010! Der EuGH hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen falsch sind!

Wer ein Darlehen zur Hausfinanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen noch heute durch den Widerruf des Vertrages die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder vorzeitig tilgen oder umschulden.

Wir bieten allen Darlehensnehmern eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Der Widerufsjoker gilt auch für Autokredite. Holen Sie sich die Raten Ihrer Kfz-Finanzierung zurück!

Wir prüfen kostenfrei Ihren Widerruf!

Tausende Euro beim Kredit sparen! Egal, ob Immobiliendarlehen, Autokredit oder Leasingvertrag.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen!

Lassen auch Sie Ihren Darlehensvertrag überprüfen. Sichern Sie sich jetzt eine kostenfreie Erstberatung.

Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie von uns eine Einschätzung, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und wie sich die Rechtsfolgen des Widerrufs gegen die Bank durchsetzen lassen.

Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei.

Sind Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung, klären wir vorab eine Kostenübernahme, so dass Ihnen auch für eine Vertretung gegenüber der Bank (bis auf eine mögliche Selbstbeteiligung der Versicherung) keine Kosten entstehen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können Sie in vielen Fällen eine solche sogar noch abschliessen.

Die Widerrufsbelehrung kann aus einer Vielzahl von Gründen fehlerhaft sein. Unrichtige oder unklare Formulierungen führen zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben führen ebenfalls dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Die Anzahl möglicher Fehler ist sehr umfassend, so dass eine Einzelfallprüfung unerlässlich ist.

Typische Fehler sind z.B. die Angabe der Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung oder fehlende Pflichtangaben über Laufzeiten, Ratenzahlungen, Versicherungen oder sonstige Kosten.

Wir prüfen Ihren Vertrag und teilen Ihnen mit, ob und wenn ja welche Fehler enthalten sind.

Wir empfehlen immer eine Prüfung des Vertrages vor Ausübung des Widerrufsrechtes. Auch eine Prüfung des Rechtsschutzvertrages sollte vor Widerruf erfolgen. Insbesondere bei der Formulierung des Widerrufes sollte vorab eine anwaltliche Prüfung erfolgen um die eigenen Ansprüche bestmöglich geltend zu machen. Mögliche Anschlussfinanzierungen sind ebenfalls zu prüfen.

Grundsätzlich ist keine anwaltliche Vertretung für die Ausübung des Widerrufsrechts notwendig. Dennoch gelingt es Verbrauchern in den seltensten Fällen, ohne anwaltliche Hilfe die günstigen Rechtsfolgen eines Widerrufs gegenüber der Bank durchzusetzen. In der Regel werden solche Widerrufe pauschal zurückgewiesen. Mit der Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwaltes steigt grundsätzlich die Bereitschaft der Banken sich möglicherweise auch ohne Gerichtsverfahren zu einigen.

Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der bestmöglichen Geltendmachung Ihres Widerrufsrechtes.