WER DEN SCHADEN HAT …

… ÜBERLÄSST DAS AM BESTEN UNS.

 

Darauf sollten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall achten:

Für die Versicherer in Deutschland ist der Bereich “Kraftfahrt” ein großes Geschäft: 2017 ereigneten sich in Deutschland fast 2,6 Millionen polizeilich erfasste Verkehrsunfälle, und diese Zahl steigt stetig an. Kein Wunder also, dass man nach einem Unfall sehr schnell einen Anruf oder Post vom Versicherer des Unfallgegners erhält, der versucht, die Schadenregulierung zu steuern und dem Geschädigten eigene Gutachter, Mietwagen, Werkstätten und ähnliches anzubieten. Gehen Sie nicht darauf ein! Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§ 249 Absatz 1 BGB), nicht mehr und nicht weniger. Überlassen Sie nicht dem Schädiger bzw. dessen Versicherer die Entscheidung, ob und wieviel erstattet wird.

Wer übernimmt die Kosten für einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall?

Wir kümmern uns um Korrespondenz mit allen Unfallbeteiligten, sorgen dafür, dass eine Regulierung des Schadens möglichst schnell erfolgt und prüfen, ob auch alles, was Ihnen zusteht, richtig abgerechnet wird. Kurz gesagt: wir nehmen Ihnen fast alles ab, und das in vielen Fällen für Sie noch dazu ohne Kosten, denn bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Rechtsanwaltskosten vom Versicherer des Unfallgegners übernommen werden, und zwar selbst dann, wenn die Haftungsfrage geklärt zu sein scheint. Es gibt also keinen Grund, dies nicht dem Anwalt zu überlassen.

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz:

Bei sogenannten Personenschäden, also unfallbedingt erlittenen Verletzungen, ist anwaltliche Vertretung dringend erforderlich, denn neben Schmerzensgeld gibt es auch hier Schadenspositionen, von denen Sie vielleicht nicht einmal wissen, dass Sie ersatzfähig sind. Unsere Anwälte stehen Ihnen auch kurzfristig zur Seite und beraten Sie dazu.

 

Privatpersonen und Unternehmen können wir außerdem in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts juristisch beraten und vertreten:

Neben der Unfallschadenregulierung vertreten wir Sie natürlich auch bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder und Fahrverbote), Verkehrsstraftaten jeder Art (Alkohol etc.), im Versicherungsrecht (Kaskofälle, Kfz-Diebstähle, Streitigkeiten über die Höhe der Kaskoentschädigung), bei verwaltungsrechtlichen Problemen (Fahrerlaubnis, Fahreignung etc.) und im Autokaufrecht (Sachmängelhaftung, Garantieansprüche, Vertragsgestaltung).

Aufgrund langjähriger Erfahrungen bieten wir besondere Leistungen für Autohäuser, Leasinggesellschaften, Speditionen und Unternehmen mit größeren Fuhrparks an. Hierbei übernehmen wir die Aufgaben einer professionellen Rechtsabteilung um Ihnen zu ermöglichen, dass Sie sich auf Ihre Kerngeschäfte konzentrieren können. Sie führen Ihre Geschäfte und wir erledigen den Rest.

Eine besondere Spezialität unserer Leistungen gilt dem Oldtimerrecht. Wir wissen aus eigener Erfahrung und Leidenschaft, was es bedeutet, einen Young- oder Oldtimer zu besitzen. Für die zahlreichen Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, brauchen Sie nicht nur Fachkenntnis, sondern auch Begeisterung für automobile Klassiker – die haben wir genauso wie Sie.

Ob Zulassungsfragen, Versicherungsfragen, Schadenersatz, Wertermittlung, wir kennen die speziellen Probleme, die in diesem Bereich auftreten können, und helfen Ihnen, Lösungen zu finden und zu Ihrem Recht zu kommen.