Worum geht es beim Arbeitsrecht und was gehört dazu?

Das Arbeitsrecht zählt zu den wichtigsten und sensibelsten Rechtsgebieten, denn es regelt zu einem Großteil die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche im Arbeitsverhältnis zusammengefasst sind. Das Arbeitsverhältnis ist sowohl die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers als auch die Grundlage für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers. Störungen im Arbeitsverhältnis haben daher unmittelbare Auswirkungen auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses und nicht selten auch auf dessen Bestand. Deshalb ist es wichtig, schnellstmöglich tragfähige Lösungen zu finden, um diese Störungen im Arbeitsverhältnis zu beseitigen oder, wenn dies nicht möglich ist, Wege zu finden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, um für alle Beteiligten Rechtsicherheit zu schaffen.

Von erheblicher Bedeutung ist es im Arbeitsrecht weiterhin, dass es in vielen Fällen nötig ist, schnell zu handeln, um einen Verlust von Rechten oder Ansprüchen zu verhindern. So kann beispielsweise eine Kündigung grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Anderenfalls gilt sie als wirksam, auch wenn sie gegebenenfalls rechtwidrig ist. Auch die Klage auf Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann nur binnen drei Wochen nach dem Befristungsende bei dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Zudem sind auch viele Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnisses nur innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend zu machen. Derartige Verfallsfristen finden sich häufig in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen.

 

Arbeitnehmer können wir in vielerlei Hinsicht beraten und unterstützen, u.a. bei:

  • Abwehr von Abmahnungen
  • Abwehr von Kündigungen (Betriebsrat, Schwerbehinderung, Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit, Teilzeit und Befristung)
  • Beratung bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Sachverhalten: Mobbing, Elternzeit, Befristung, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsfragen, Teilzeitansprüche

Prüfung von Verträgen, u.a.:

  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Abfindungsverträge
  • Lohn- und Provisionsregelungen
  • Dienstwagenvereinbarungen
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Diskriminierung

 

Arbeitgebern stehen wir u.a. bei folgenden Anliegen zur Seite:

  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Rechtliche Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)

Prüfung und Gestaltung von Verträgen, u.a.:

  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Abfindungsverträge