Straßenverkehrsordnung wirksam

Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung aus dem Jahr 2020 sind laut OLG Braunschweig nur hinsichtlich der neu eingeführten erweiterten Fahrverbote nichtig. Wer die zulässige Geschwindigkeit um satte 46 km/h überschreitet, kann natürlich …