2.331,00 € für ein Kennzeichen?

Weil er sein Kfz-Kennzeichen teilweise mit Folie überklebt hatte und die Steuerplakette fehlte, stellte die Polizei es bei einer Verkehrskontrolle sicher – und verwahrte es anschließend, wie das mit sichergestellten Sachen so ist. Der Betroffene wurde dann, es war mittlerweile Januar 2021, schriftlich aufgefordert, entweder einer Verwertung zuzustimmen oder es abzuholen. Das entsprechende Schreiben der Behörde kam aber, so jedenfalls seine Begründung, nie an. 12 Monate passierte nichts mehr, dann schrieb ihm die Behörde, dass sie das Kennzeichen jetzt aber nun wirklich verwerten werde und verlangte Verwahrungskosten für 333 Tage, zu stolzen 7,00 € pro Tag, insgesamt also 2.331,00 €. Abgesehen davon, dass man für 7,00 € pro Tag (also 210,00 € pro Monat!) schon eine Garage für das Kennzeichen hätte mieten können, hielt das Verwaltungsgericht Trier, vor das der Betroffene zog, aber auch die Verwahrdauer für viel zu lang. 14 Tage wären völlig ausreichend gewesen (Link zum Urteil).