Bundesregierung stellt neues Flensburger Punktesystem vor

Einfacher, gerechter, transparenter soll das Flensburger Punktesystem nach seiner Reform sein, so die Bundesregierung. Ziel sei mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Das Bundeskabinett hat am 16.10.2013 die Neuregelung beschlossen und dabei Maßgaben des Bundesrates berücksichtigt. Damit könne das Reformpaket am 01.05.2014 in Kraft treten, wie die Bundesregierung am selben Tag mitteilte. Sie hat die wichtigsten Neuregelungen auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Neue Punkte und Fristen

Es soll laut Neuregelung, je nach Schwere des Vergehens, statt wie früher ein bis sieben Punkte nur noch bis zu drei Punkte geben: Einen Punkt erhält man für «schwere Verstöße». Dazu zählen das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges. Zwei Punkte wird es künftig für «besonders schwere Verstöße» wie das Überfahren roter Ampeln geben. Die Neuregelung sieht drei Punkte für Straftaten vor, beispielsweise für Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer. Jeder Eintrag verjährt für sich: Schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren.

Punkteabbau bleibt möglich

Der Führerschein wird künftig nach acht statt bisher achtzehn Punkten entzogen. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Das bisherige Aufbauseminar wird in ein Fahreignungsseminar umgestaltet. Das neue Fahreignungsseminar werde zunächst für eine Dauer von fünf Jahren auf freiwilliger Basis mit einer Möglichkeit zum Punkteabbau erprobt, so die Regierung.

Alte Punkte aus nicht sicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten werden gelöscht

Darüber hinaus sollen Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit nicht relevant sind, künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Stattdessen steigen die Bußgelder für Verstöße wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Die «alten» Punkte für solche Verstöße sollen gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt, teilte die Bundesregierung mit.

(Quelle: Beckonline)

S. Patrick Rümmler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht