Zum Thema Reiserücktrittsversicherung

Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, muss die geplante Reise sofort nach Eintritt des Versicherungsfalles stornieren. Andernfalls läuft er Gefahr, seinen Anspruch auf Kostenerstattung zu verlieren. In einem Urteil vom 12.02.2013 …