StVO-Novelle nichtig?

Verkehrsminister Andreas Scheuer fordert die Bundesländer auf, die Ende April dieses Jahres eingeführte Reform der Straßenverkehrsordnung, die zahlreiche Verschärfungen insbesondere beim Fahrverbot beinhaltet, wieder zurückzunehmen. In einem Schreiben an die Verkehrsminister der Bundesländer heißt es, diese sollten „an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustands“ mitwirken, da die Änderungen des Bundesrats bei der Reform zu „erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge“ des Bußgeldkatalogs geführt hätten.

Inzwischen mehren sich auch die Stimmen, die die Reform wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz), also wegen eines Formfehlers, für komplett nichtig halten, was zur Folge hätte, dass die Fassung des Straßenverkehrsordnung vor dem 28.04.2020 auch für Verstöße, die danach begangen wurden, anzuwenden wäre.

Das ist durchaus vertretbar. Aus diesem Grunde ist es wichtig, aktuelle Bußgeldbescheide zu überprüfen und keinesfalls hinzunehmen. Wenden Sie sich dazu gerne an uns.